Rentenbemessungsgrundlage
- Rentenbemessungsgrundlage
Berechnungsgrundlage für die vor dem 1.1.1992 berechnete Rente aus der ⇡ Arbeiterrentenversicherung, ⇡ Angestelltenversicherung und ⇡ Knappschaftsversicherung. Seit 1.1.1992 ersetzt durch den sog. aktuellen Rentenwert (§ 68 SGB VI).
- Vgl. auch ⇡ Rentenformel.
Lexikon der Economics.
2013.
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